Neue Flachdachrichtlinie & DIN 18531 – Teil 2: Barrierefreie Anschlüsse

Shownotes

In dieser Episode setzen Karl-Heinz und Michael ihren Deep Dive in die neuen Regelwerke fort. Nachdem in Teil 1 die allgemeinen Änderungen besprochen wurden, zoomt Teil 2 auf ein entscheidendes Detail: barrierefreie Anschlüsse an Balkonen und Terrassen. Diese sind nun nicht mehr nur eine Komfortoption, sondern eine anerkannte Regel der Technik.

Die Themen dieser Folge im Überblick:

Vom "Stand der Technik" zur "anerkannten Regel der Technik" (a.R.d.T.)

Die Experten erklären das Drei-Stufen-Modell: Wissenschaft, Stand der Technik (theoretisch richtig) und anerkannte Regel der Technik (theoretisch richtig, bekannt und in der Praxis bewährt).

Barrierefreie Anschlüsse haben sich über ZVDH-Planungshilfen in der Praxis bewährt und sind mit der Aufnahme in die Flachdachrichtlinie nun a.R.d.T. – und damit der einzuhaltende Mindestqualitätsstandard.

Das Zusammenspiel der Regelwerke: DIN vs. Richtlinie

Während die Flachdachrichtlinie die tägliche Praxis abbildet, ist die DIN 18531 stärker in der Planerwelt verankert.

Das "Highlander-Prinzip": Bei Widersprüchen in Verträgen (wenn beide Regelwerke vereinbart sind) orientieren sich Gutachter im Zweifel an der höherwertigen/strengeren Ausführung.

Die DIN 18531 spart das Thema barrierefreie Anschlüsse weitgehend aus; die Flachdachrichtlinie füllt diese Lücke mit klaren Details.

Technische Umsetzung: Das magische Dreieck

Ein funktionierender barrierefreier Anschluss ist immer ein Zusammenspiel aus drei Bereichen:

Bauteil Fenster: Muss an sich schlagregendicht sein, mit Entwässerungsschlitzen, die sichtbar nach außen entwässern.

Abdichtung: Fachregelkonformer Anschluss (oft Flüssigkunststoff) an das Element.

Entwässerung: Rinnen, Haupt- und Notentwässerung müssen das Wasser sicher abführen.

Die 5-10-15-Regel (Die Eselsbrücke für die Praxis)

5: Mindestens 5 cm Haftfläche für Flüssigkunststoff am Rahmen; Notüberlauf muss mindestens 5 cm tiefer liegen als die Oberkante des Anschlusses.

10: 10 cm Anschlusshöhe im barrierefreien Bereich; maximale Entfernung zur Entwässerung beträgt 10 Meter.

15: Außerhalb des barrierefreien Bereichs bleiben die klassischen 15 cm Anschlusshöhe bestehen.

Harte Fakten zu Entwässerung und Gefälle

Rinnen: Direkt vor der Tür, mind. 150 mm breit, mind. 50% Öffnungsanteil. Ab Schneelastzone 3 müssen Rinnen beheizt sein.

Sicherheitsbeiwerte: Die Hauptentwässerung wird mit Faktor 1,0 (Jahrhundertregen), die Notentwässerung mit Faktor 2,0 (doppelter Jahrhundertregen) berechnet. Die maximale Anstauhöhe beträgt 35 mm.

Keine Gefällelosigkeit: Auch barrierefreie Bereiche benötigen Gefälle (i.d.R. ≥ 1% zur Entwässerung), unterstützt durch Drainagematten oder Stelzlager. Schwellen aus Holz sind zu vermeiden.

Hinweis zu den Abbildungen: Die neuen, farbigen und teils perspektivischen Abbildungen in der Richtlinie enthalten extrem viele wichtige Informationen (Höhen, Schichtaufbauten) und sollten dringend beachtet werden, auch wenn der Text maßgeblich bleibt.

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Vizepräsident Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Dachdeckermeister, Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk & Teilgebiet Schimmelpilzschäden, Gebäudeenergieberater, Geschäftsführer von Zimmermann Bedachungen.

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Karl-Heinz Krawczyk

Landesinnungsmeister des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg, Dachdeckermeister, Gebäudeenergieberater HWK, Fachkraft für Solartechnik HWK, Pilot, Coach, Digital-Nerd.

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