Das neue BEG für energetische Sanierungen ab 2021
Shownotes
Aus gegebenem Anlass machen wir nun die 3. Folge zu dem Thema Förderung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. Ab dem 01.01.2021 kann man keine KfW Anträge mehr für das Programm 430 stellen. Zur Erinnerung, dass Programm 430 war für die Zuschüsse von Einzelmaßnahmen im Kontext energetischer Sanierungen zuständig. Nun müssen die Anträge bei der BAFA eingereicht werden. Es gibt sowohl einige technische als auch organisatorische Änderungen. Erfreulicherweise gibt es auch eine Höhe bei der Förderung. Die maximale Förderung beträgt 20 % bei eine Investitionssumme von 60.000€ pro Wohneinheit. Die wichtigsten Änderungen haben wir kurz und knackig in unserem Podcast zusammengefasst.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
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